Bahnhofsunglück mit Gerichtsprozess

Frau Niekamp hat folgenden Zeitungsartikel im Stadtarchiv Dortmund gefunden:
TREMONIA Dortmund, Samstag, den 02. April 1887, Ausgabe Nr. 75 / 12. Jahrgang
Artikel
Gerichtszeitung
Dortmund den 1. April
In Nr. 8 unserer Zeitung vom 12. Jan. 1886 erschien bekanntlich im Anschlusse an das grausige Eisenbahnunglück zu Holzwickede, in den die Lehrerin Elisabeth Koberg von Opherdicke, ihr junges Leben einbüßte, ein Artikel, in dem die gefährlichen Zustände auf dem Bahnhofe Holzwickede einer scharfen Kritik unterzogen wurden. In diesem Artikel wurde eine Beleidigung gefunden und der Eisenbahnminister Maybach stellt in seinem und im Namen der Staatseisenbahn-Verwaltung Strafantrag gegen den Verleger unserer Zeitung, Herrn Lambert L e n s i n g, welcher die betreffende Nummer verantwortlich gezeichnet hatte. Wie unsere Leser sich erinnern, kam die Angelegenheit am 21. Oktober v. J. vor der hiesigen zweiten Strafkammer zur Verhandlung, doch wurde der Angeklagte freigesprochen. Der Gerichtshof erblickte in den Artikel eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende, aber berechtigte Kritik, da die Zustände auf Bahnhof Holzwickede wirklich gefährlich seien. Dem Angeklagten komme § 192 des St.B.G (Wahrung berechtigter Interessen) zu gute. Gegen dieses Urteil war seitens der kgl. Staatsanwaltschaft Revision beantragt worden und das Reichsgericht hob auch eines Formfehlers wegen das Urteil wirklich auf. Heute kam demnach die Sache zur nochmaligen Verhandlung und zwar bewegte sich dieselbe in demselben Rahmen wie damals, weshalb wir auf eine Wiederholung unseres damaligen ausführlichen Berichtes verzichten können, hervorgehoben sei nur, daß Herr Betriebskontrolleur F r i e d r i c h s als Gutachter die außergewöhnliche Gefährlichkeit des Bahnhofs Holzwickede bestritt, es gäbe Bahnübergänge, die viel gefährlicher seien und über die 10 mal soviel Personen gingen, wie es dem in Rede stehenden Übergang zu Holzwickede der Fall sei.
Auch wollte der Gutachter die Kritiken der Abgg. V. Schorlemer Ulft und Berger, welche dieselben in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 20. Februar 1886 gegenüber dem Bahnhofe Holzwickede übten, nicht berechtigt finden. Demgegenüber steht aber fest, daß die Bahnverwaltung nach dem Unfall der Lehrerin Koberg Manches verbessert hat und noch heute Erhebungen anstellt, wie der gefährliche Uebergang beseitigt werden könne. Der Gerichtshof hielt denn auch heute wieder die Kritik über den Bahnhof Holzwickede, die allerdings das zulässige Maß überschritten habe, im übrigen für eine berechtigte und erkannte entgegen dem Antrage des Herrn Staatsanwalts Dr. Z i e g e n e r auf 14 Tage Gefängnis, auf Freispruch. Der Gerichtshof behielt also denselben Standpunkt, wie in der vorigen Verhandlung.
Abschrift von Barbara Niekamp
Dortmund im Stadtarchiv, 22.08.2017


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